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PrimaCom Urteil bestätigt


05.05.1999
Ad hoc

PrimaCom AG (Neuer Markt: WKN 625910 / NASDAQ: PCAG), Das Oberlandesgericht Dresden hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Chemnitz bestätigt, wonach gemäß der vertraglichen Vereinbarungen für eine Erhöhung der Kabelentgelte die Zustimmung der betreffenden Wohnungsbaugesellschaft erforderlich ist. PrimaCom hält die Preiserhöhung nach wie vor für gerechtfertigt und beabsichtigt gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Betroffen sind rund 25.000 von PrimaCom verkabelte Wohneinheiten der GGG Chemnitz, die der letzten Preiserhöhung um DM 3,00 für das Vollprogramm pro Wohneinheit und der Festlegung eines Einmalentgelts für Neuanschlüsse nicht zugestimmt hatte.


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